Airpop® Verpackungen: Industrie wehrt sich gegen Nicht-recyclingfähig-Stempel bei der Einstufung durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister. Die Recyclingquote liegt in Deutschland bei etwa 50 Prozent. Neue Lösungen für die Kreislaufführung des Verpackungsmaterials.
Recycling von Airpop® Verpackungen funktioniert bereits problemlos
Pressemitteilung der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. / FG airpop
Bad Homburg, 3. Januar 2019 – Das innerhalb der IK organisierte Forum für EPS Recycling EPSY und die Fachgruppe airpop® stellen klar: airpop® ist recyclingfähig und wird erfolgreich recycelt. Die Recyclingquote für airpop-Verpackungen liegt in Deutschland bei etwa 50 Prozent (Conversio Studie 2017) – im europäischen Vergleich ein beispielhaftes Ergebnis, das sukzessive weiter ausgebaut wird. Für die kleinen bisher noch nicht recycelten Mengen aus dem Gelben Sack arbeitet die Industrie Hand in Hand mit allen Beteiligten der Wertschöpfungskette an Lösungen. airpop® ist von der Zentralen Stelle Verpackungsregister zum 1. Januar 2019 als nicht-recycling-fähig eingestuft worden.
airpop®, das bereits während seiner ersten Nutzungsphase durch spezifische Schutz- und Isolierfunktionen in Sachen Nachhaltigkeit überzeugt, wird auch an seinem Lebensende dem Recyclingkreislauf als Sekundär-Rohstoff zugeführt. Für Verunsicherung sorgt jedoch die Ende November 2018 von der Zentralen Stelle Verpackungsregister veröffentlichte „Orientierungshilfe zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“. Hier wird airpop®, in Fachkreisen unter dem Namen expandierte Polystyrol (EPS) bekannt, von den sogenannten Gutmaterialien ausgeschlossen und gilt damit nach Definition als nicht recyclingfähig.
Einstufung widerspricht der Realität
„Die Einstufung von airpop® als nicht-recyclingfähig basiert auf rein ökonomischen Entscheidungen seitens der Sortierer“, betont Mara Hancker, Leiterin Public Relations bei der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen und Ansprechpartnerin für die Fachgruppe airpop®. „Zum einen sind die Mengen im Gelben Sack vergleichsweise gering und zum anderen erzielt das Material ausgezeichnete Werte in der energetischen Verwertung. Mit der tatsächlichen physikalischen Recyclingfähigkeit des Materials hat diese Einstufung nichts zu tun.“
Die Einstufung als nicht-recyclingfähig bedeutet in der Praxis eine Abwertung des Verpackungsmaterials. „Mit der aus unserer Sicht nicht gerechtfertigten Stigmatisierung wird das Material trotz ökologischer Vorteile gegenüber anderen Materialien schlechter gestellt“, so Hancker. Die Einstufung wirkt verunsichernd auf die maßgeblichen Industrien. „Eine Substitution durch ökologisch nachteiligere Materialien ist dabei nicht im Sinne der Umwelt und auch nicht im Sinne des Verpackungsgesetzes.“
Hohe Recyclingquote im europäischen Vergleich bereits heute
Dass ein Recycling des Verpackungsmaterials problemlos funktioniert, beweist die gewerbliche Sammlung bereits heute. Rund 80 Prozent der im Markt befindlichen airpop®-Menge gehen gar nicht aus den Privathaushalten in den Gelben Sack. Der Großteil wird bei den Herstellern in den Haupteinsatzgebieten Weiße Ware sowie Möbel gesammelt und an spezialisierte Recycler weitergegeben. Die Recyclingquote von airpop® liegt in Deutschland insgesamt bei 50 Prozent – im europäischen Vergleich ein hoher Wert. Gebrauchte airpop®-Verpackungen werden nach der Aufbereitung des Materials zu neuen airpop®-Anwendungen.
Die Fachgruppe airpop® will das EPS-Recycling weiter ausbauen und den airpop®-Kreislauf aktiv mitgestalten. Daher unterstützt sie den Aufbau innovativer Recyclingverfahren wie das EU-geförderte PolySytyrene-Loop oder das kanadische PolyStyvert-Verfahren. Zurzeit findet in Kanada beispielsweise ein PolyStyvert-Testlauf mit in Deutschland aussortierten airpop®-Verpackungen aus dem Gelben Sack statt. Besonders auch das chemische Recycling durch die Rohstoff herstellende Industrie wird als Option für hochwertiges Recycling intensiv verfolgt. Über den europäischen Verband EUMEPS wird zudem international an Lösungen gearbeitet.
Weitere Informationen unter:
www.airpop.de
www.newsroom.kunststoffverpackungen.de
Über die Fachgruppe airpop® in der IK:
Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. (IK) vertritt als Bundesverband die Interessen der Hersteller von Kunststoffverpackungen und Folien in Deutschland und Europa. Die Fachgruppe airpop® in der IK informiert über Eigenschaften, Einsatzgebiete und das Recycling des Materials airpop® und setzt sich für die ökologische Optimierung des Kunststoffs ein. airpop® ist seit 2014 in Europa der einheitliche Markenname von Styropor, auch bekannt unter dem Namen Quietschpappe. airpop® ist Expandiertes Polystyrol (EPS). Wichtigste Einsatzgebiete sind die Hausgeräte- und Elektroindustrie, die Möbelbranche sowie die Lebensmittelindustrie. Zu den Mitgliedern der Fachgruppe airpop® zählen international agierende Verpackungs-, Formteile-, Maschinen- und Rohstoffhersteller sowie Verarbeiter von Recyclingmaterial.
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